Betreiber: SHIVLING s.r.o, Bynovec 138, 405 02, ID: 01849867
Die vom Betreiber betriebene Kletterwand (im Folgenden „Wand“ genannt) ist ausschließlich für das Training der Sportart Freiklettern (im Folgenden „Klettern“ genannt), für das Klettertraining im Rahmen des Sportunterrichts und für die Durchführung von Wettkämpfen bestimmt.
Alle Besucher der Kletterwand sind verpflichtet, diese Betriebsordnung zu lesen und zu befolgen. Die Besucher bestätigen durch ihre Unterschrift im Besucherbuch bei ihrer Ankunft an der Kletterwand, dass sie diese Betriebsordnung zur Kenntnis genommen haben. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Besucher, dass er die Betriebsordnung der Kletterwand und die Verhaltensregeln an der Wand im Detail gelesen hat und die darin enthaltenen Regeln akzeptiert und als verbindlich betrachtet.
Auslegung von Begriffen
Besucher: Als Besucher gilt jede Person, die während des Betriebs der Kletterwand entweder direkt am eigenen freien Klettern oder am Klettern einer anderen Person teilnimmt, oder sich im Bereich der Wand aufhält.
Fachaufsicht (Dienstleistung): Die Fachaufsicht kann von einer vom Betreiber benannten Person durchgeführt werden.
Vorsteiger: der Kletterer, der am ersten Ende des Seils aufsteigt, das Seil in die Karabiner der Vorstiegssicherung einhängt und von unten durch einen Sichernden gesichert wird.
Zweitkletterer: Ein Kletterer, der dem Erstkletterer beim Aufstieg folgt und von oben mit dem Seil gesichert wird.
Sichernder: Eine Person, die einen Kletterer vor einem möglichen Sturz bewahrt, indem sie ihn sichert.
Grundsätze und Regeln für die Aktivitäten an der HUDY-Kletterwand und Pflichten der Besucher:
(1) Alle Besucher der Kletterwand erkennen an, dass sie die sportliche Aktivität des Freikletterns auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko ausüben und bestätigen, dass sie sich aller Gefahren bewusst sind, die mit dem Freiklettern an den Kletterwänden verbunden sind. Alle Besucher erkennen an, dass der Betreiber das Klettern und Sichern nur Personen gestattet, die ordnungsgemäß in Kletter- und Sicherungstechniken eingewiesen und geschult wurden und diese Techniken, einschließlich der Absturzsicherung, sicher anwenden können.
(2) Jeder Besucher ist verpflichtet, vor Beginn der sportlichen Aktivitäten an der Kletterwand seinen aktuellen Gesundheitszustand, seine körperlichen Fähigkeiten sowie seine Fähigkeiten und Erfahrungen im Freiklettern, Sichern und allen damit verbundenen Techniken zu überprüfen. Der Betreiber empfiehlt, dass Personen, die keine Erfahrung mit diesen Aktivitäten haben oder Anfänger sind, die sportlichen Aktivitäten nur unter Aufsicht eines professionellen Trainers des Betreibers durchführen sollten. Der Betreiber haftet nicht für gesundheitliche Schäden, die durch Überschätzung der eigenen Fähigkeiten oder des Gesundheitszustandes der Besucher entstehen.
3. Der Betreiber empfiehlt die sportlichen Aktivitäten des Freikletterns an der Kletterwand nicht für Personen mit gesundheitlichen Problemen, insbesondere kardiologischen Problemen, Herzkrankheiten, schwangeren Frauen, etc.
4. Freies Klettern an der Kletterwand ist nur für Personen erlaubt, die das Eintrittsgeld im Voraus bezahlt haben. Der Besucher behält das Ticket für eine eventuelle Kontrolle durch den Betreiber. Dieser Ausweis ist dem Berufsaufsichtsdienst auf Verlangen jederzeit vorzulegen. Das Betreten der Kletterwand und das freie Klettern unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Suchtmitteln ist strengstens untersagt; der Betreiber ist berechtigt, Personen, die offensichtlich unter dem Einfluss von Alkohol oder Suchtmitteln stehen, den Zutritt zur Kletterwand zu verweigern.
5. Jeder Besucher, der älter als 15 Jahre ist, ist verpflichtet, sich beim Betreten der Kletterwand in das Anmeldebuch einzutragen und durch seine Unterschrift die Kenntnisnahme der Betriebsordnung zu bestätigen. Auf Verlangen des Betreibers bzw. der die von ihm bevollmächtigte Person (Empfangsmitarbeiter) ist ebenfalls verpflichtet, seine/ihre Identität und sein/ihr Alter durch Vorlage eines Personalausweises oder eines anderen Lichtbildausweises nachzuweisen. Der Betreiber ist berechtigt, die Nummer und den Namen des Dokuments, das zur Überprüfung der Identität und des Alters des Besuchers dient, in das Registrierungsbuch einzutragen. Der Betreiber ist berechtigt, das Einverständnis der gesetzlichen Vertreter für die Teilnahme ihrer Kinder am Klettern an der Kletterwand und die Verantwortungsübernahmeerklärung für eine Person unter 18 Jahren zu dokumentieren und für den eigenen Gebrauch zu überprüfen.
6. Personen unter 15 Jahren (im Folgenden „Kinder“ genannt) dürfen sportliche Aktivitäten an der Kletterwand und beim Freiklettern nur unter direkter Aufsicht ihrer Erziehungsberechtigten oder einer anderen Person über 18 Jahren, die die Verantwortung für sie übernimmt und dies dem Betreiber in einer schriftlichen Erklärung bestätigt, ausüben. Der Erziehungsberechtigte des Kindes oder die Person, die durch schriftliche Erklärung die Verantwortung für das Kind übernommen hat, ist für die Einhaltung der Regeln des sicheren Kletterns verantwortlich und haftet für die Sicherheit des Kindes.
7. Personen über 15 und unter 18 Jahren (im Folgenden „Minderjährige“ genannt) dürfen sportliche Aktivitäten an der Kletterwand und das Freiklettern nur dann selbstständig ausüben, wenn sie dem Betreiber eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorlegen, in der der Erziehungsberechtigte erklärt, dass er mit der selbstständigen Ausübung der sportlichen Aktivitäten seines Kindes an der Kletterwand einverstanden ist und die volle Verantwortung für ihn übernimmt. Ansonsten dürfen Minderjährige nur in Begleitung einer über 18 Jahre alten Person, die die Verantwortung für sie übernimmt und dies dem Betreiber durch eine schriftliche Erklärung bestätigt, sportliche Aktivitäten und Freiklettern an der Kletterwand ausüben.
8. Wenn der Besucher Zweifel an seinen Kletterfähigkeiten hat, ist es seine Pflicht, den Betreiber um eine erste Einweisung zu bitten, die auf seinen Wunsch hin von der professionellen Aufsicht des Betreibers (Service) durchgeführt wird.
(9) Jeder Besucher ist verpflichtet, den Anweisungen der Fachaufsicht – Dienst des Betreibers jederzeit Folge zu leisten. Die Besucher haben die Möglichkeit, hochwertige, sichere und voll funktionsfähige Sportgeräte, die vom Hersteller für Freeclimbing-Aktivitäten an der Kletterwand entwickelt wurden, zu mieten und sind verpflichtet, diese Geräte gemäß den Gebrauchsanweisungen des Herstellers und den Empfehlungen des professionellen Aufsichtsservices zu benutzen. Der Betreiber ist nicht verantwortlich für den technischen Zustand der eigenen Ausrüstung des Besuchers.
10. Jeder Besucher ist verpflichtet, die folgenden Grundsätze und Regeln für sicheres Freiklettern und sportliche Aktivitäten an der Kletterwand zu beachten:
- Beachten Sie die Grundsätze des sicheren Freikletterns. Der Besucher ist verpflichtet, sich vor dem Klettern mit einem Knoten gemäß den UIAA-Empfehlungen an das Sicherungsseil zu binden, d. h. mit einer gegenläufigen Acht oder einer doppelten Drachenschlinge. Es ist verboten, sich mit einem Knoten und einem Karabiner mit einfachem Schloss oder mit einer einfachen Drachenschlinge am Seil zu befestigen.
- Sichern Sie beim Klettern sicher. Soloklettern ist komplett verboten. Sogenannte. Bouldern (Soloklettern ohne Seilbefestigung) ist nur an der Boulderwand erlaubt, unter der ein Podest installiert ist,
- Es ist verboten, beim Klettern Sicherungspunkte zu überspringen, der Besucher ist verpflichtet, den Sicherungspunkt spätestens auf Höhe seines Passes einzuschalten.
- Es ist verboten, ein Seil zu verwenden, das kürzer als 40 m ist.
- Es ist verboten, eine Achse zur Sicherung zu verwenden.
- Es ist verboten, während des Aufstiegs von der Linie der gewählten Route abzuweichen, wenn dadurch andere Kletterer in der Wand in irgendeiner Weise behindert werden. Es ist verboten, dass zwei oder mehr Kletterer gleichzeitig an einem Kletterseil klettern. Es ist strengstens untersagt, zwei Kletterer gleichzeitig in denselben Karabiner des Vorstiegs und der Endsicherung zu sichern.
- Der zweite Kletterer ist verpflichtet, an einem Seil zu klettern, das durch progressive Sicherungen geführt wird, die während des Aufstiegs gelöst werden müssen, und den Aufstieg an dem Punkt zu beenden, an dem er durch mindestens zwei progressive oder Endsicherungen gesichert wird.
- Der Sichernde ist verpflichtet, während des gesamten Auf- und Abstiegs (Abseilen) der gesicherten Person ununterbrochen auf die Sicherungstätigkeit zu achten, das Seil so zu lockern oder zu spannen, dass die Länge des möglichen Sturzes der gesicherten Person minimiert wird, den Sturz der gesicherten Person aufzufangen, um den Erstbegeher oder andere Besucher oder Dritte nicht zu verletzen oder Schäden an der Wand, der progressiven Sicherung oder anderen Kletterhilfen zu vermeiden.
- Es ist verboten, am Sicherungspunkt, im Übungsgebäude usw. zu fangen. Das Absenken der geschützten Person muss reibungslos und so erfolgen, dass andere Besucher oder Personen, die sich im Wandbereich bewegen, nicht gefährdet werden.
- Der Aufenthalt im Bereich unterhalb der Wand ist verboten, es sei denn, es handelt sich um eine Person, die klettert oder eine andere Person absichert,
- Es ist verboten, bestehende Wege zu verändern, dies ist nur mit vorheriger Genehmigung der Fachaufsicht (Dienststelle) möglich.
- Jeder Besucher ist verpflichtet, technische Mängel an der Kletterwand, wie z.B. lockere Griffe und Sicherungsgeräte, unverzüglich dem professionellen Aufsichtsdienst zu melden und andere Besucher, die die gestörte Route betreten wollen, zu warnen.
- Jeder Besucher ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass er andere Besucher nicht gefährdet oder einschränkt. Im Falle eines Unfalls ist er verpflichtet, der verletzten Person erste Hilfe zu leisten und sofort einen Arzt oder eine professionelle Aufsichtsperson zu rufen, der/die ihn/sie verständigt.
- Professionelle Aufsicht – der Dienst verfügt über einen Erste-Hilfe-Kasten, die professionelle Aufsicht ist verpflichtet, den Unfall in das Unfallbuch einzutragen, einschließlich der Angaben zu eventuellen Zeugen des Unfalls.
- Jeder Besucher, der einen Verstoß gegen die Grundsätze des sicheren Kletterns und der sportlichen Betätigung in der Kletterhalle feststellt, ist verpflichtet, den Verletzer auf die Verpflichtung zur Einhaltung der Sicherheitsregeln hinzuweisen, und für den Fall, dass diese Ermahnung nicht zu einer Korrektur führt, ist er verpflichtet, den professionellen Aufsichtsdienst zu benachrichtigen.
- Übermäßig lange Stürze (für den „Effekt“) sind nicht erlaubt.
- Jeder Besucher ist verpflichtet, die im Bereich der Kletterwand gegebenen Anweisungen zu befolgen (insbesondere die Kontrolle der Seillänge, die Beachtung der Zutrittsverbote, die Benutzung der selbstsichernden Bremse usw.).
- Die Eltern sind während des gesamten Aufenthalts in der Kletterhalle für ihre Kinder verantwortlich.
- Jeder Besucher ist für sein Klettermaterial (Gurt, Seil, Sicherungsgerät usw.) selbst verantwortlich.
11. Jeder Besucher ist außerdem verpflichtet, alle Bereiche der Kletterwand sauber und aufgeräumt zu halten. Er ist verpflichtet, die Grundsätze der Brandverhütung zu beachten und sich mit der in der Kletterwand ausgehängten Brandmeldeordnung vertraut zu machen.
12 Es ist strengstens untersagt, in der Kletterwand Alkohol zu trinken, zu rauchen oder andere Suchtmittel zu konsumieren.
(13) Gewerbliche Tätigkeiten im gesamten Bereich der Kletterwand sind nur mit Zustimmung des Kletterwandbetreibers erlaubt.
(14) Der Betreiber oder die professionelle Aufsicht des Betreibers (Service) ist berechtigt, eine Person, die gegen die Bestimmungen dieser Betriebsordnung oder die Regeln des sicheren Freikletterns an der Kletterwand verstößt, jederzeit von der Kletterwand zu verweisen, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Eintrittspreises besteht. Der Betreiber behält sich das Recht vor, Personen, die wiederholt gegen die Betriebsordnung oder die Regeln des sicheren Freikletterns in der Kletterhalle verstoßen haben, den Zutritt zu verweigern.
15. Die Besucher nehmen zur Kenntnis und werden darauf hingewiesen, dass die Kletterwand während der Betriebszeiten durch industrielle Sicherheitskameras überwacht wird, um die Einhaltung der Betriebsvorschriften und der Regeln des sicheren freien Kletterns an der Kletterwand durch die Besucher zu kontrollieren und die Sicherheit der Besucher und anderer Personen zu schützen. Der Betreiber garantiert, dass er das Filmmaterial der Industriekamera nur für die gesetzlich vorgeschriebene Zeit aufbewahrt und ausschließlich für seine eigenen Zwecke verwendet. Der Betreiber garantiert den Schutz von persönlichen Daten und Besucherdaten.
16. Mit der Unterschrift im Besucherbuch erklären sich die Besucher damit einverstanden, dass der Betreiber die von ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten gemäß dem Gesetz Nr. 101/2000 Slg. über den Schutz personenbezogener Daten in seiner geänderten Fassung für den vom Betreiber angegebenen Zweck und für die zur Erreichung dieses Zwecks erforderliche Zeit verarbeitet.
17. Diese Betriebsordnung wird vom Betreiber herausgegeben und ist für alle Besucher der Kletterwand ab dem Datum ihrer Veröffentlichung gültig und verbindlich. Diese Betriebsordnung wird vom Betreiber auf der Website des Betreibers veröffentlicht und ist auch im Empfangsbereich – dem Eingang zur Kletterwand – sowie in der Kletterwand gut sichtbar ausgehängt, so dass jeder Besucher die Möglichkeit hat, sich mit ihr vertraut zu machen. Diese Betriebsordnung ist auch Bestandteil des Besucherbuches der Kletterwand und jeder Besucher bestätigt, dass er sie gelesen hat oder die Möglichkeit hatte, sie zu lesen, indem er mindestens beim ersten Besuch der Kletterwand im Besucherbuch unterschreibt.
(18) Der Betreiber behält sich das Recht vor, diese Betriebsordnung jederzeit zu ändern und zu aktualisieren.
In Brünn am 1. November 2014
Betreiber: HUDYsport Czech s.r.o.